Der Feuerwehrverein

 

Warum gibt es eine "aktive Feuerwehr" und einen "Feuerwehrverein":

Die Freiwilligen Feuerwehren waren ursprünglich fast ausnahmslos Vereinigungen oder Vereine.

Nachdem am 29. Dezember 1981 das Bayrische Feuerwehrgesetz eingeführt worden ist, wurde damit die bis dato schon lange geforderte rechtliche Trennung von „kommunaler Feuerwehr“ (auch "aktive Feuerwehr" genannt) und dem Feuerwehrverein in ganz Bayern umgesetzt.

Der kommunale Teil der Freiwilligen Feuerwehr Oberottmarshausen steht unter der Leitung und Verantwortung des 1. Kommandanten,  ist für den Brandschutz und die technische Hilfeleistung im Gemeindegebiet zuständig. Alle Rechte und Pflichten der kommunalen Feuerwehr werden im Bayerischen Feuerwehrgesetz genauestens geregelt.

Die kommunale Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde Oberottmarshausen nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz. Die Gemeinde stellt damit auch die notwendige Ausstattung und Geldmittel für die Feuerwehr zur Verfügung.

Davon unabhängig besteht der Feuerwehrverein "Freiwillige Feuerwehr Oberottmarshausen e.V."  - unter der Leitung einer von allen Mitgliedern des Feuerwehrvereins gewählten Vorstandschaft, unter Verantwortung vom 1. Vorstand.

Der Verein als rein juristische Person unterliegt im Gegensatz zum kommunalen Teil der Feuerwehr nicht den Regelungen des Bayerischen Feuerwehrgesetzes, verfolgt rein gemeinnützige Zwecke und gibt sich selbst eine Satzung und eine eigene Kassenführung vor.

Die Vorstandschaft ist nur Ihren Vereinmitgliedern zur Rechenschaft verpflichtet, dies erfolgt einmal im Jahr an der Jahreshauptversammlung.

 

Zu den Aufgaben des Feuerwehrvereins zählt die:

  • Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr Oberottmarshausen als gemeindliche  Einrichtung
  • Traditionspflege
  • Kameradschaftspflege
  • Werben und das Stellen der Mitglieder

 

Die Mitglieder unterscheiden sich wie folgt:

  • aktive Mitglieder im Alter zwischen 18 und 65 Jahren (aktive Feuerwehrdienstleistende)
  • passive Mitglieder aus ehemaligen aktivem Dienst bzw. mit erreichen der Altersgrenze
  • Fördernde Mitglieder
  • Ehrenmitglieder (diese werden von der Vorstandschaft vorgeschlagen)

 

Während jeder aktive Feuerwehrmann automatisch aktives Mitglied im Feuerwehrverein ist, kann jeder Bürger - auch ohne aktiven Feuerwehrdienst zu leisten - eine fördernde Mitgliedschaft im Verein der Freiwilligen Feuerwehr Oberottmarshausen machen und damit Teilnahme am gesamten Vereingsgeschehen teilnehmen.

 

Vereinsleben:

Unser Feuerwehrverein, führt ein reges Vereinsleben. Hierzu zählen die Durchführung von eigenen Veranstaltungen wie z.B. das Oktoberfest und die Maifeier oder auch die Mitgesteltung des Ferienprogramms sowie Beteiligung beim Christkindlesmarkt oder der lebendigen Grippe. Nicht zu vergessen sind auch diverse Vereinsausflüge und Skifahrten.

Auch die Brauchtumspflege wird in unserem Verein groß geschrieben. Der Feuerwehrverein kümmert sich alle 2 Jahre um einen neuen und schön geschnitzten Maibaum mit Schildern der Ortsansässigen Betriebe, der in der Ortsmitte am Feuerwehrplatz steht und das Ortsbild schon von weitem prägt.

Bei kirchlichen bzw. festlichen Veranstaltungen aber auch Beerdigungen von Mitgliedern stellt der Feuerverein eine Fahnenabordnung.

Der Feuerwehrverein prägt damit seit Jahren sehr aktiv das Ortsgeschehen mit.

 

Finanzierung über Spenden und Beiträge

Der Feuerwehrverein finanziert sich unter anderem durch Spenden und durch die Beiträge der Mitglieder. Der Feuerwehrverein der Freiwilligen Feuerwehr Oberottmarshausen e.V. ist auch berechtigt Zuwendungsbescheinigungen (Spendenquittungen) für steuerliche Zwecke auszustellen.

 

Bei Interesse an einer Mitgliedschaft oder Spende gerne an den 1. Vorstand wenden.